Als unabhängige Informationsdienstplattform Dritter ist WikiFX bestrebt, den Nutzern umfassende und objektive Abfragedienste für regulatorische Händlerinformationen bereitzustellen. WikiFX beteiligt sich nicht direkt an Devisenhandelsaktivitäten und bietet auch keinerlei Handelskanalempfehlungen oder Anlageberatung an. Die Händlerbewertung durch WikiFX basiert auf objektiven Informationen aus öffentlichen Kanälen und berücksichtigt vollständig die Unterschiede in der Regulierungspolitik in verschiedenen Ländern und Regionen. Händlerbewertungen sind das Kernprodukt von WikiFX. Wir lehnen jegliche Geschäftspraktiken ab, die der Objektivität und Unparteilichkeit schaden könnten, und begrüßen die Aufsicht und Vorschläge von Benutzern auf der ganzen Welt. Hotline melden: report@wikifx.com
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Federal Financial Supervisory Authority

Jahr 2002Von der Regierung reguliert

Vor 2002 wurde in Deutschland die Regulierung der Finanzbranche von drei verschiedenen Agenturen durchgeführt. Im Mai 2002 wurde nach der Verabschiedung des „Finanzdienstleistungs- und Integrationsgesetzes“ die BaFin gegründet. Ziel des Gesetzes und der Zusammenlegung der drei Agenturen war es, eine integrierte Finanzaufsichtsbehörde zu schaffen, die alle Finanzmärkte abdecken kann. Die zusammengeschlossenen Agenturen waren das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Mit der Verabschiedung des Bankengesetzes im Jahr 2003 wurde der BaFin eine weitere Verantwortung übertragen, um den Kundenschutz zu erhöhen und zu verbessern die Reputation des deutschen Finanzsystems. Die zusätzlichen Befugnisse umfassten die Überwachung der Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten und das Sammeln detaillierter Informationen über diese. Dieser besondere Verantwortungsbereich wurde mit der Bundesbank geteilt. Derzeit befindet sich die BaFin in einer Übergangsphase, da die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht von der Europäischen Zentralbank übernommen wird.

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Warning Bekanntmachung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-11-14
  • Grund der Bestrafung der Webseitenbetreiber von eurofinglobal.com, Euro Finance Group , die ihren sitz in new york, usa, angibt, bietet in deutschland aktien der „porsche ag“ ohne prospektpflicht öffentlich an.
Offenlegungsdetails

Euro Finance Group, Website-Betreiber von eurofinglobal.com: Verdacht auf Verstoß gegen die Prospektpflicht

14.11.2022 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Euro Finance Group , Websitebetreiber von eurofinglobal.com: Verdacht auf Verstoß gegen die Prospektpflicht Die bafin hat hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Websitebetreiber von eurofinglobal.com, Euro Finance Group , die ihren sitz in new york, usa, angibt, bietet in deutschland aktien der „porsche ag“ prospektfrei an. Das öffentliche Anbieten von Wertpapieren ohne gebilligten Prospekt stellt einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar – sofern keine Ausnahmeregelung gilt. entgegen artikel 3 absatz 1 der eu-prospektverordnung wurde kein prospekt für das öffentliche angebot veröffentlicht. es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gesellschaft von der Prospektpflicht befreit ist. sofern keine befreiung von der prospektpflicht besteht, dürfen wertpapiere in deutschland nur dann öffentlich angeboten werden, wenn ein zuvor von der bafin gebilligter prospekt veröffentlicht wurde. im gebilligungsprozess prüft die bafin, ob der prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen mindestangaben enthält und inhaltlich verständlich, schlüssig und konsistent ist. die bafin prüft jedoch nicht, ob die im prospekt enthaltenen angaben richtig sind. außerdem prüft sie weder die Zuverlässigkeit des Emittenten noch das betreffende Produkt. bei unrichtigen oder unvollständigen angaben im prospekt kann der prospektverantwortliche gemäß §§ 9 und 10 wppg haftbar gemacht werden. Gleiches gilt nach § 14 Wppg für diejenigen, die Wertpapiere anbieten oder ausgeben, wenn kein Prospekt wie erforderlich veröffentlicht wurde. gemäß § 24 abs. 3 nr. 1 wppg stellt ein verstoß gegen die prospektpflicht eine ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 24 abs. 6 wppg mit einer geldbuße bis zu 5 mio. euro oder 3 % der umsatzerlöse des vorangegangenen geschäftsjahres geahndet. Es können auch Geldbußen bis zum Doppelten des aus der Tat erlangten wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. Bitte denken Sie daran, dass Entscheidungen zur Anlage in Wertpapieren immer ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten getroffen werden sollten. ob ein gebilligter Prospekt für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren bei der bafin hinterlegt wurde, können sie in der datenbank hinterlegte prospekte auf der bafin-Website prüfen.
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Anhang
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2024-02-15

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2024-06-24

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