简体中文
繁體中文
English
Pусский
日本語
ภาษาไทย
Tiếng Việt
Bahasa Indonesia
Español
हिन्दी
Filippiiniläinen
Français
Deutsch
Português
Türkçe
한국어
العربية
Zusammenfassung:Getty ImagesDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschä
Getty Images
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam erklärt.
Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht reagieren.
Die Klauseln benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe. Was das für Verbraucher bedeutet.
Mehr Artikel auf Business Insider findet ihr hier.
Einfach mal so die Kontogebühren erhöhen? Bisher konnten Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern, ohne dass der Kunde aktiv zustimmen musste — es reichte, wenn er nicht darauf reagierte. Dem hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. Am Dienstag erklärte er entsprechende Klauseln in den AGB für unwirksam. Zuvor hatten sich Verbraucherschützer gegen die Postbank durch alle Instanzen geklagt. Die Kritik lautete, die Bank setze die Zustimmung ihrer Kunden bei Änderungen einfach voraus, wenn diese nach der Ankündigung nicht widersprechen. Das geht so pauschal nicht, entschied der elfte Zivilsenat des BGH. Doch ist das verbraucherfreundlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Worum ging es genau?
„Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.“ Dieser Satz steht in den AGB der Postbank ganz zentral unter den „Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank” beim Punkt Änderungen. Unter Kosten taucht er dann noch einmal bei der „Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen auf — sprich: zum Beispiel Konto- und Depotführung. Ist ein Kunde nicht mit der angekündigten Änderung einverstanden, kann er in einem genannten Zeitraum fristlos und kostenfrei kündigen.
Woran stießen sich die Verbraucherschützer?
Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ging es vor allem um Transparenz für die Bankkunden. „Für sie muss klar sein, unter welchen Umständen und in welchen Grenzen eine Änderung des Vertrages überhaupt erfolgen darf“, sagte Rechtsreferent David Bode. Dass der Verband sich des Themas angenommen hat, erklärte Bode vor allem mit steigenden Kontoführungsgebühren in den vergangenen Jahren. Die Banken stützten sich hierbei auf AGB, die eine Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher auch zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen in beliebigem Umfang „fingieren” könnten.
Wie erklärt der BGH seine Entscheidung?
Der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger sagte, die beanstandeten Klauseln benachteiligten die Kunden in unangemessener Weise. Diese müssten tätig werden, um eine Änderung zu verhindern. Ohne inhaltliche Einschränkung seien die Folgen auch viel zu weitreichend. So würden die Klauseln für alle Verträge zwischen Bank und Kunde gelten — neben dem Zahlungsverkehr etwa auch für das Wertpapier- oder Kreditgeschäft, erläuterte der Jurist.
Was heißt das konkret?
Ellenberger gab zwei Beispiele: So wie die Klauseln im Moment formuliert sind, könnte eine Bank Kunden etwa mit kostenlosen Depots anwerben und dann später mittels der Klauseln Gebühren einführen. Das komme aber vielmehr einem neuen Vertrag gleich, so der Richter. Oder die Bank könnte das Vertragsgefüge so umgestalten, dass aus einem Sparvertrag ein „schließfachähnlicher Vertrag wird, für den der Verbraucher plötzlich zahlen muss — statt Zinsen zu bekommen.
Wie reagieren die Banken?
Sehr kleinlaut. Die Postbank selbst hatte sich schon vor dem BGH-Verfahren nicht dazu äußern wollen. Branchenübergreifend äußerte sich die Deutsche Kreditwirtschaft, ein Zusammenschluss der sogenannten kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände wie dem Bundesverband deutscher Banken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Sie teilte nach der Entscheidung aber lediglich mit, eine weitergehende Analyse des Urteils sowie eine Bewertung seiner Auswirkungen seien erst möglich, wenn auch die Entscheidungsgründe des Urteils vorliegen. Das könne einige Wochen dauern.
Für welche Branchen hat das Urteil Folgen?
Zwar geht es erstmal nur um die Postbank. Experten gehen aber davon aus, dass weite Teile der Branche betroffen sind. Die beanstandeten Klauseln entsprechen im Wesentlichen den Muster-AGB der Banken und jenen der Sparkassen. Ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft bestätigte, dass viele Kreditinstitute im sogenannten Massengeschäft den fraglichen Mechanismus verwendeten. „Insofern hat das Urteil auch für andere Marktteilnehmer Bedeutung. Laut Thomas Pfeiffer vom Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Uni Heidelberg kann sich die Entscheidung auch auf Zahlungsdienstleister wie Paypal auswirken.
Ob darüber hinaus andere Branchen betroffen sein könnten, ist unter Fachleuten umstritten. Stefan Arnold, der sich an der Uni Münster unter anderem mit Vertragsrecht befasst, schätzte schon vor der Verhandlung, dass die Praxis weit verbreitet sei — und somit auch in anderen Branchen Auswirkungen zu erwarten seien. Überlegungen zu Fairness oder fehlender Transparenz gegenüber Kunden wären wohl übertragbar. Aus Sicht von Dimitrios Linardatos vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Uni Mannheim ist der Zahlungsdienstebereich allerdings europarechtlich geregelt und stark reguliert — anders als etwa der Internetmarkt.
Welche Konsequenzen hat das Verbot der Klauseln?
Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, sprach von einem „echten Mehrwert für Verbraucher: „Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln.» Die Postbank müsse sich nun auch überlegen, wie sie mit zu Unrecht erhöhten Entgelten umgehe.
Linardatos hingegen erwartet in erster Linie mehr Bürokratie und Post. „Einen praktischen Nutzen für Bankkunden sehe ich nicht“, sagte er. Sei der mit einer Änderung nicht einverstanden, könne er auch heute schon kündigen. „Es wird quasi nur Aufwand produziert.” Und er sagte, was wohl viele denken: „Die AGB liest ja so schon keiner.
Mit Material von der DPA.
Lest auch
Eine Finanzberaterin warnt: Darum solltet ihr nie Girokonto und Sparkonto bei derselben Bank anlegen
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.