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Zusammenfassung:FDP-Chef Christian Lindner (re.) und sein Generalsekretär Volker Wissing lehnen die Bundes-„Notbrems
FDP-Chef Christian Lindner (re.) und sein Generalsekretär Volker Wissing lehnen die Bundes-„Notbremse vor allem wegen der Ausgangssperren ab
picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Die Bundesregierung hat am Dienstagvormittag die sogenannte Bundes-„Notbremse beschlossen. Nun muss es noch durch Bundestag und Bundesrat.
Doch weil sich die Parteien im Bundestag auf ein Eilverfahren nicht einigen konnten, könnten die neuen Corona-Regeln erst Ende April in Kraft treten.
Vor allem die FDP hat die Gesetzesänderung vehement abgelehnt, weil sie die darin enthaltenen Ausgangssperren für nicht verhältnismäßig sieht.
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Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt in Deutschland stetig. Doch die Bundes-„Notbremse, mit der die dritte Welle vor allem in Hotspots mit einer Inzidenz über 100 gebrochen werden soll, lässt wohl vorerst auf sich warten.
So hatte die Bundesregierung am Dienstagvormittag einen entsprechenden Gesetzesentwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Doch das geplante Eilverfahren im Bundestag, für das eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre, ist offenbar am Widerstand von FDP und AfD gescheitert. Hauptkritikpunkt: Die geplanten Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr. Selbst alleine Joggen ist dann verboten.
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Anstatt dass die Bundes-„Notbremse also noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat gegangen wäre, um Anfang kommender Woche in Kraft zu treten, wird die Gesetzesänderung dem üblichen Verfahren folgen – und das kostet Zeit. So soll erst am kommenden Freitag mit der ersten Lesung begonnen werden. Kommende Woche Mittwoch oder Donnerstag könnte dann der Bundestag das Gesetz beschließen, sofern es bis dahin nicht noch zu Änderungen kommt. Anschließend wäre eine Sondersitzung des Bundesrats nötig, die eventuell am Freitag stattfindet. Im Anschluss muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterschreiben, damit es in Kraft treten kann.
Letztlich könnten die Regelungen der“Notbremse” also erst ab Ende April in den betroffenen Landkreisen gelten.
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